Das steirische Landes-Sicherheitsgesetz besagt:
Für die Verwirklichung einer Anstandsverletzung nach § 2 Abs 1 StLSG reicht es aus, wenn gegenüber Polizeibeamten die Worte „Schleichts euch“ gebraucht werden. Eine zusätzliche Beschimpfung von amtshandelnden Beamten mit „Wichser“ und „Kasperl“ verschärft daher nur die strafbare Handlung.
Also bitte aufpassen.
17 August 2007
UVS 30.3-4/2007-14
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